Spenden

Veröffentlicht: Donnerstag, 01. Mai 2014 12:29

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie die Saraswoti Kinderhilfe e.V. durch Ihre Spende unterstützen!

Jeder Betrag hilft uns, die Projektarbeit erfolgreich durchzuführen! Sie können jederzeit Überweisungen auf folgendes Konto vornehmen:

Saraswoti Kinderhilfe e.V.              
Raiffeisenbank Isar-Loisachtal eG
IBAN: DE92 7016 9543 0002 7232 20
BIC: GENO DE F1 HHS

Patenschaftfsbeiträge, Mitgliedsbeiträge oder regelmäßige Spenden können wir alternativ per Lastschrift einziehen, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschiftsmandat erteilen. Das Formular können Sie hier herunterladen und per Post an uns senden:

Saraswoti Kinderhilfe e.V.
Annette Berger
Schleierweg 6
82387 Antdorf

Die Gelder werden (aus Gründen der Kostenersparnis) gesammelt und ca. viermal jährlich nach Nepal transferiert.
Wir unterscheiden dabei zwischen unterschiedlichen Spendenarten. 

Mitgliedsbeiträge:

Als ordentliches Mitglied der Saraswoti Kinderhilfe e.V. unterstützen Sie den Verein mit Ihren Mitgliedsbeiträgen in Höhe von derzeit 10 € im Jahr. Zusätzlich können Sie die Vereinsarbeit aktiv mitbestimmen.

Patenschaftsbeiträge:

Eine Patenschaft bei der Saraswoti Kinderhilfe e.V. kostet je nach Schule und Klassenstufe 15 Euro, 21 Euro oder 27 Euro im Monat. Für Patenkinder in den Klassen 1 bis 10 fällt in Chaling und Kharipati ein monatlicher Beitrag von 21 Euro an. Für die 11. und 12. Klasse steigen die fälligen Schul- und Prüfungsgebühren. Deshalb erhöhen sich die Beiträge für die älteren Schüler in Kharipati auf 27 Euro.

In unserem Projektgebiet in Dokakha unterstützen wir Schüler an unterschiedlichen Schulen. Für einen Schüler der Shree Bhim Secondaray School beträgt der monatliche Beitrag 21 Euro. Die anderen Schulen haben geringere Gebühren. Darum fallen hier monatlich 15 Euro an.


Sie können den Betrag monatlich oder jährlich überweisen. Es bietet sich an, einen Dauerauftrag einzurichten oder eine Einzugsermächtigung zu erteilen, damit keine Zahlung übersehen wird

Sonderspenden für die Patenkinder:

Sonderspenden, die direkt einem Patenkind zugutekommen, bereiten aus Gründen der Gleichbehandlung große Probleme. Sie können jedoch diese Spenden in einen Pool einzahlen, aus dem mindestens einmal jährlich allen Patenkindern etwas gekauft wird. Art und Größe der Anschaffungen richtet sich dabei nach den vorhandenen Mitteln und den Bedürfnissen vor Ort. Sie erhalten Informationen über diese Aktion und gegebenenfalls Fotos im Rahmen unserer Projektberichte.In den vergangenen Jahren fand die Übergabe der Geschenke zeitnah zum Dashain-Fest statt, da es in Nepal üblich ist, Kindern an diesem Feiertag etwas zu schenken.

Sonderspenden für die Familien der Patenkinder:

Sonderspenden, die die Familie des Patenkindes unterstützen, können nur nach vorheriger Rücksprache mit uns getätigt werden. Die Höhe des Betrages ist auf maximal 50 € im Jahr begrenzt. Wie das Geld verwendet wird, entscheidet das Team in Nepal in Absprache mit der Familie. Sie erhalten Informationen über die Verwendung und gegebenenfalls ein Foto von der Übergabe.

Projektgebundene Spenden:

Bei projektbezogenen Spenden können Sie den Verwendungszweck im Rahmen unser Projektarbeit direkt bestimmen (z.B. Ausbau der Schulbücherei, Aktion zum Dashain-Fest...). Diese Gelder kommen unmittelbar dem gewählten Projekt zugute und dürfen keinem anderen Zweck zugeführt werden. Sie erhalten Informationen über die Verwendung durch unsere Projektberichte.

Allgemeine Spenden:

Spenden, bei denen kein Verwendungszweck vermerkt ist, fließen allgemein in die Hilfsprojekte der Saraswoti Kinderhilfe e.V. Wir werden im Rahmen unserer Leitlinien selbst bestimmen, wofür die Gelder am dringendsten benötigt werden. Sie erhalten Informationen über die Verwendung durch unsere Projektberichte.

Bitte geben Sie den Verwendungszweck (ggf. mit Name des Patenkindes und Patenkindnummer) und Ihre Adresse deutlich auf dem Überweisungsträger an!

Die Gemeinnützigkeit der Saraswoti Kinderhilfe e.V. wurde vom Finanzamt am 02.08.2007 anerkannt und zuletzt am 21.07.2014 bestätigt. Somit können Spenden und Patenbeiträge steuerlich abgesetzt werden.

Bescheinigungen über die Patenschaftsbeiträge sowie für Spenden über 50 Euro werden nach Jahresende unaufgefordert zugesandt. Für Spenden kleinerer Beträge können Spendenbescheinigungen angefordert werden. Grundsätzlich reicht aber bei Spenden bis 200 Euro der Überweisungsbeleg oder Kontoauszug für die Absetzbarkeit beim Finanzamt.

Im Namen aller betreuten Kinder und Familien in Nepal dankt Ihnen die Saraswoti Kinderhilfe e.V. für Ihre Unterstützung!